Alles Wissenswerte rund um Entgelt, Gehalt & Co.
Lohn und Gehalt zählen zu den wichtigsten Bestandteilen eines Arbeitsverhältnisses. Sie bilden die finanzielle Gegenleistung für die erbrachte Arbeit im jeweiligen Beruf und sind gleichzeitig Grundlage für zahlreiche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Verpflichtungen.
Für ArbeitgeberInnen ist es daher entscheidend, die wichtigsten Regelungen rund um Lohn und Gehalt zu kennen. Fehler bei der Einstufung, Berechnung oder Abrechnung (und damit bei der Höhe der Gehälter) können nicht nur zu Nachzahlungen führen, sondern auch bei Prüfungen durch Behörden erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
was unter Lohn und Gehalt zu verstehen ist
wo die Unterschiede liegen
welche Bestandteile zum Entgelt gehören
welche Rolle Kollektivverträge spielen
worauf ArbeitgeberInnen bei der Abrechnung achten müssen
warum eine professionelle Lohnverrechnung und Beratung besonders wichtig ist
Was versteht man unter Entgelt, Lohn und Gehalt?
Lohn und Gehalt werden häufig als Synonyme verwendet. Beide Begriffe bezeichnen das Arbeitsentgelt, das ArbeitnehmerInnen für die Zurverfügungstellung ihrer Arbeitskraft erhalten. Oder einfacher gesagt: Es ist die Bezahlung für geleistete Arbeit und stellt das Einkommen von ArbeitnehmerInnen dar.
Juristisch wird häufig der übergeordnete Begriff „Entgelt“ verwendet. Darunter fallen sämtliche Geld- und Sachleistungen, die ArbeitgeberInnen ihren MitarbeiterInnen gewähren.
Dazu gehören nicht nur die laufenden Bezüge, sondern auch Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien oder Sachbezüge. Das Arbeitsentgelt umfasst daher weit mehr als nur den Betrag, der monatlich auf dem Konto eingeht.
Gibt es dennoch einen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Historisch gesehen, ja. Denn ob von Lohn oder Gehalt gesprochen wird, hängt traditionell von der Art des Dienstverhältnisses ab. Der Unterschied liegt also vor allem in der arbeitsrechtlichen Einordnung und in der Art der Tätigkeit.
Lohn
Von Lohn spricht man üblicherweise bei ArbeiterInnen. Dabei handelt es sich meist um Tätigkeiten, die überwiegend körperliche Arbeiten umfassen.
Typische Beispiele sind:
HandwerkerInnen
BauarbeiterInnen
ProduktionsmitarbeiterInnen
LagerarbeiterInnen
Der Lohn und die Bezahlung werden häufig auf Basis von Stunden, Tagen oder Wochen berechnet.
Gehalt
Das Gehalt wird in der Regel Angestellten bezahlt. Hier stehen überwiegend kaufmännische, organisatorische oder administrative Tätigkeiten im Vordergrund.
Typische Beispiele sind:
Büroangestellte
SachbearbeiterInnen
BuchhalterInnen
VertriebsmitarbeiterInnen
Führungskräfte
Das Gehalt wird üblicherweise als fixer Monatsbetrag vereinbart.
Gibt es heute noch große Unterschiede?
In den vergangenen Jahren wurden viele arbeitsrechtliche Unterschiede zwischen ArbeiterInnen und Angestellten schrittweise angeglichen. Auch Begriffe wie “Löhne” und “Gehälter” werden im Alltag nicht mehr so stark entweder ArbeiterInnen oder Angestellten zugeordnet.
In einigen Punkten bestehen jedoch weiterhin Unterschiede, beispielsweise bei:
Kündigungsfristen
Kündigungsterminen
Entgeltzahlungsterminen
einzelnen Zulagen und Zuschlägen
bestimmten kollektivvertraglichen Regelungen
Welche Bestandteile gehören zum Entgelt?
Das Arbeitsentgelt umfasst deutlich mehr als den monatlichen Grundbezug. Die genaue Höhe des Einkommens der DienstnehmerInnen hängt daher von mehreren Bestandteilen ab.
Zu den wichtigsten Entgeltbestandteilen zählen:
Laufende Bezüge
Sonderzahlungen
Zulagen/Zuschläge
Prämien/Provisionen
Sachbezüge
Welche davon anfallen, hängt immer auch vom konkreten Beruf, der Branche und der Tätigkeit ab.
1. Laufende Bezüge
Dabei handelt es sich um das Monatsgehalt, den Monatslohn oder Stundenlohn.
2. Sonderzahlungen
In Österreich erhalten ArbeitnehmerInnen häufig zusätzliche Sonderzahlungen. Dazu zählen insbesondere das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt). Diese Zahlungen erhöhen das jährliche Einkommen deutlich.
In den meisten Branchen sind diese Leistungen kollektivvertraglich geregelt. Gibt es für eine Branche keinen Kollektivvertrag, müssen solche Sonderzahlungen individuell vereinbart werden. Dann sollten sie unbedingt auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
3. Zulagen & Zuschläge
Je nach Beruf und Tätigkeit können zusätzliche Entgeltbestandteile anfallen. Sie beeinflussen die tatsächliche Höhe der Löhne und Gehälter und müssen korrekt abgerechnet werden. Zu diesen Zulagen gehören:
Überstundenzuschläge
Nachtarbeitszuschläge
Sonn- und Feiertagszuschläge
Erschwerniszulagen: z. B. bei BuslenkerInnen, die überlange Fahrzeuge fahren
Gefahrenzulagen: u.a. im Strahlenbereich tätige Ordinationen, Gerüstbau, Feuerwehr
4. Prämien & Provisionen
Viele Unternehmen vereinbaren leistungsabhängige Vergütungsbestandteile wie:
Umsatzprovisionen
Zielprämien
Erfolgsboni
5. Sachbezüge
Auch geldwerte Vorteile können Teil des Entgelts sein. Beispiele:
Firmenwagen zur Privatnutzung
Dienstwohnung
Gratisparkplatz
Firmenhandy
Zuschüsse für Verpflegung
Diese Leistungen müssen häufig auch lohnsteuerlich berücksichtigt werden.
Lohn, Gehalt & die Bedeutung des Kollektivvertrags
Für die meisten Arbeitsverhältnisse in Österreich gilt ein Kollektivvertrag. Dieser regelt unter anderem:
Mindestgehälter
Mindestlöhne
Verwendungsgruppen
Vorrückungen
Zulagen
Sonderzahlungen
Wichtig: ArbeitgeberInnen dürfen Beschäftigte nicht unter dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt entlohnen. Für die von ArbeitnehmerInnen geleistete Arbeit müssen diese immer mindestens den Betrag erhalten, der im Kollektivvertrag für die entsprechende Verwendungsgruppe angegeben ist.
Die richtige Einstufung ist entscheidend
Eine häufige Fehlerquelle liegt in der falschen Einstufung von MitarbeiterInnen. Das führt schnell zu einer nicht angemessenen Bezahlung für geleistete Arbeit. Für die korrekte Einstufung sind unter anderem relevant:
tatsächliche Tätigkeit
Qualifikation
Berufserfahrung
anrechenbare Vordienstzeiten
Wird ein/e ArbeitnehmerIn zu niedrig eingestuft, können Nachforderungen entstehen. Darüber hinaus drohen bei Prüfungen Beanstandungen und finanzielle Konsequenzen. Eine frühzeitige Beratung hilft, Fehler bei Löhnen, Gehältern und Arbeitsentgelt zu vermeiden.
Was gilt ohne Kollektivvertrag?
Fast jede, aber eben nicht jede Branche verfügt über einen Kollektivvertrag. Zu den Branchen ohne einen solchen Vertrag zählen u.a. Fachhochschulen, Freizeitbetriebe und Vergnügungsbetriebe.
In kollektivvertragsfreien Bereichen müssen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen das Entgelt individuell vereinbaren. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, muss grundsätzlich ein angemessenes bzw. ortsübliches Entgelt gezahlt werden.
Da die Beurteilung im Einzelfall oft schwierig ist, sollten Vergütungsvereinbarungen immer schriftlich im Arbeitsvertrag dokumentiert werden.
Brutto oder Netto?
In Österreich werden Entgelte nahezu immer als Bruttobeträge vereinbart. Von diesem Bruttobezug werden unter anderem abgezogen:
Sozialversicherungsbeiträge
Lohnsteuer
sonstige gesetzliche Abgaben
Der verbleibende Auszahlungsbetrag wird als Nettobezug bezeichnet.
Nettolohnvereinbarungen
In seltenen Fällen, oft in der Gastronomie, werden aber auch Nettolohnvereinbarungen getroffen.
Dabei verpflichtet sich der oder die ArbeitgeberIn, einen bestimmten Nettobetrag auszuzahlen und sämtliche Abgaben, die eigentlich der oder die ArbeitnehmerIn zahlen müsste, zusätzlich zu übernehmen. Das bedeutet:
Im Regelfall vereinbaren DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen einen Bruttolohn, die DienstnehmerInnen zahlen dann Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge & Co. und erhalten unterm Strich einen gewissen Nettolohn.
Bei der Nettolohnvereinbarung gilt brutto = netto. DienstnehmerIn und DienstgeberIn vereinbaren einen Nettolohn und der/die DienstgeberIn übernimmt die Zahlung von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen & Co.
Solche Vereinbarungen sind deutlich komplexer und erfordern eine besonders sorgfältige Abrechnung. Eine professionelle Beratung ist hier dringend empfehlenswert.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, ihren MitarbeiterInnen eine nachvollziehbare Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Diese Lohn- und Gehaltsabrechnung enthält unter anderem:
Bruttobezug
Zuschläge und Zulagen
Sonderzahlungen
Sozialversicherungsbeiträge
Lohnsteuer
Nettobezug
Von einer solchen Abrechnung profitieren beide Seiten:
Die Lohnabrechnung schafft Transparenz und ermöglicht ArbeitnehmerInnen die Nachvollziehbarkeit ihrer Bezüge.
Für Unternehmen stellt sie gleichzeitig einen wichtigen Nachweis gegenüber Behörden und Prüforganen dar.
Warum die korrekte Lohnverrechnung so wichtig ist
Die Berechnung von Lohn und Gehalt ist deutlich komplexer, als viele UnternehmerInnen zunächst vermuten. Es geht nicht nur um die reine Bezahlung, sondern um die korrekte rechtliche Behandlung von Arbeit, Arbeitsvertrag, Einkommen und Abgaben.
Außerdem müssen in Österreich neben arbeitsrechtlichen Bestimmungen zahlreiche weitere Vorschriften berücksichtigt werden, wie zum Beispiel:
Sozialversicherungsrecht
Steuerrecht
Kollektivverträge
Arbeitszeitregelungen
Sonderbestimmungen einzelner Branchen
Bereits kleine Fehler können zu finanziellen, aber auch sozialen Konsequenzen führen:
Nachzahlungen
Verwaltungsstrafen
Problemen bei GPLB- bzw. PLB-Prüfungen
Unzufriedenheit bei MitarbeiterInnen
Vertrauensverlust bei Fragen rund um Lohn, Gehalt und faire Bezahlung
Gerade bei Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen, Karenz (bei Frauen) oder grenzüberschreitenden Beschäftigungen steigt die Komplexität zusätzlich. Eine Beratung und Umsetzung durch ein Lohnbüro spart viel Zeit und sorgt für mehr Sicherheit bei Löhnen und Gehältern.
Die Rolle der professionellen Lohnverrechnung
Eine professionelle Lohnverrechnung sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und MitarbeiterInnen korrekt abgerechnet werden. Unternehmen profitieren bei einer solchen Leistung unter anderem von:
rechtlicher Sicherheit
geringerer Fehleranfälligkeit
Zeitersparnis
professioneller Beratung
Unterstützung bei Prüfungen
aktueller Kenntnis gesetzlicher Änderungen in Österreich
Insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie Entsendungen, Expatriates, Sonderregelungen oder kollektivvertraglichen Fragestellungen ist spezialisiertes Fachwissen unverzichtbar.
Unterstützung durch Lohnverrechnung4you
Lohn und Gehalt sind weit mehr als reine Zahlen auf einer Abrechnung. Dahinter stehen zahlreiche gesetzliche Vorgaben, individuelle Vereinbarungen und laufende Änderungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Lohnverrechnung4you unterstützt Unternehmen in ganz Österreich bei der professionellen Lohn- und Gehaltsverrechnung. Unser erfahrenes Team sorgt für rechtssichere Abrechnungen, unterstützt bei Sonderfällen und steht Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Personalverrechnung zur Verfügung. Gerne helfen wir auch dabei, Unterschiede zwischen branchenspezifischen Regelungen richtig einzuordnen.
Von KMU bis Konzern, von der laufenden Abrechnung bis zur Begleitung bei Prüfungen – wir unterstützen Sie mit Fachwissen, persönlicher Beratung und maßgeschneiderten Lösungen.
Fazit: Lohn und Gehalt richtig verstehen & korrekt abrechnen
Lohn und Gehalt bilden die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Gleichzeitig zählen sie zu den komplexesten Bereichen der Personalverwaltung. Je nach Beruf, Branche und Tätigkeit können sich deutliche Unterschiede bei Bezahlung, Einstufung und Abrechnung ergeben.
Berücksichtigt werden müssen der Kollektivvertrag, Sonderzahlungen, Prämien, arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte und vieles mehr – eine Aufgabe, die viel Zeit und Fachwissen erfordert.
Wer jedoch die Unterschiede kennt, Kollektivverträge richtig anwendet und auf eine professionelle Lohnverrechnung setzt, reduziert Risiken und schafft Sicherheit für Unternehmen und MitarbeiterInnen gleichermaßen.
Eine korrekte Abrechnung stärkt aber auch das Vertrauen innerhalb des Unternehmens und schafft eine stabile Grundlage für langfristigen Unternehmenserfolg.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Berechnung von Löhnen und Gehältern zur Seite, beantworten Fragen zu Arbeitsentgelt, Höhe von Einkommen & Co. und sind Ihr Rundum-Sorglos-Partner, wenn Sie Ihre Lohnverrechnung auslagern möchten.